Zur Sitzung des Stadtrats Pirmasens v. 19.04.2021

Zur Sitzung des Stadtrats Pirmasens v. 19.04.2021

Zur Sitzung des Stadtrats Pirmasens v. 19.04.2021

Zu einzelnen Tagesordnungspunkten der Sitzung des Stadtrats Pirmasens vom 19.04.2021 vertritt die AfD-Fraktion folgende Positionen:

1. Zum Nachtragshaushalt

Es fiel auf, dass sich im 3. Nachtragshaushalt deutliche Veränderungen gegenüber dem 2. Nachtragshaushalt ergaben. Zwar erhält die Stadt Pirmasens jetzt mehr Zuweisungen vom Land, diese reichen jedoch immer noch nicht aus, um die Kosten der Pflichtaufgaben zu decken. Außerdem sind Einnahmeverluste bei der Gewerbesteuer und den Vergnügungssteuern festzustellen. Während bei den Verlusten der Gewerbesteuer noch Hoffnung besteht, dass diese nach Ende der Corona-Beschränkungen wieder ihre frühere Höhe erreichen, sofern die Unternehmen dann noch existieren, wird der Verlust der Vergnügungssteuern dauerhaft sein. Hier steht der Stadt Pirmasens das selbst auferlegte Einzelhandelskonzept im Weg. Dieses Konzept wurde geschaffen, um gegen das Zweibrücken Fashion Outlet klagen zu können. Es erweist sich in der Praxis aber immer mehr als Behinderung der freien Wirtschaft. Es entsteht der Eindruck einer Planbewirtschaftung der Innenstadt. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sanken um 5.000.000 Euro, die aus den Vergnügungssteuern um 1.000.000 Euro. Die Einnahmen aus Bußgeldern gingen um 80.000 Euro zurück. Dafür stiegen die Kosten der Unterkunft für Alg-II-Betroffene um 3.200.000 Euro. Beim Stellenplan ist interessant, dass Stellen geschaffen werden müssen im Bereich „Sprachförderung“ sowie „Betreuung an Grundschulen“. Auf diese Veränderungen hatte die Stadt Pirmasens keinen Einfluss. Der Doppelhaushalt wurde wegen besserer Planbarkeit eingeführt. Aufgrund der auf COVID-19 beruhenden Planungsunsicherheit ist anzuraten, zum Jahreshaushalt zurückzukehren. Die AfD-Fraktion im Pirmasenser Stadtrat lehnte diesen Nachtragshaushalt ab, ebenso wie die vorigen und den Haushalt als solchen. Sie betont jedoch, dass dies nicht wegen der Arbeit der Stadt Pirmasens geschieht, sondern wegen der schlechten Arbeit von Bund, Land und ADD.

2. Zum Vollzug des Baugesetzbuches

Generell befürwortet die AfD-Fraktion alles, was der Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur dient. Allerdings können wir keinen Maßnahmen zustimmen, die eine Einschränkung durch das Einzelhandelskonzept bedeuten. Demnach müssen wir, auch wenn es schwerfällt, solche Beschlüsse ablehnen.

3. Zur Änderung der Bezeichnung (Namensänderung) der Realschule plus Kirchberg in Käthe-Dassler-Schule

Bereits im Schulträger- und Hauptausschuss hatte es dazu kontroverse Diskussionen gegeben. Frank Eschrich (DIE LINKE) hatte heftige Bedenken geäußert, da Adolf „Adi“ Dassler Mitglied der NSDAP gewesen sei und den Nationalsozialisten den Erfolg der Firma adidas zu verdanken habe. Alle Erklärungen prallten an ihm ab. Das „Wunder von Bern“ oder der Kindheitstraum, mit adidas-Schuhen Fußball zu spielen, interessierten ihn nicht, da für Eschrich Adi Dassler und damit auch seine Frau Käthe (gebürtige Pirmasenserin) schuldig sind. Die AfD-Fraktion wies darauf hin, dass Adi Dassler nach dem Zweiten Weltkrieg lediglich als „Mitläufer“ eingestuft wurde. Der Fraktionsvorsitzende Ferdinand L. Weber zitierte aus dem „Handelsblatt“: „Ein Halbjude sagt sogar aus, Adi Dassler habe ihn in seinem Haus versteckt gehalten, als die Nazis ihn suchten.“ Brigitte Freihold (DIE LINKE) ergänzte für Eschrich, dessen Technik bei der Sitzung versagte, Käthe Dassler sei dafür verantwortlich, dass adidas-Produkte teilweise durch Kinderarbeit hergestellt worden seien. Für die AfD-Fraktion ist diese Aussage nicht bewiesen.

4. Zum Tagesordnungspunkt „Beantwortung von Anfragen, Informationen, Anfragen der Ratsmitglieder“

Ferdinand L. Weber schlug vor, im Interesse größerer Transparenz die Stadtratssitzungen live per Streaming zu übertragen. Das sei mit einem Kostenaufwand von weniger als 10.000 Euro möglich. Oberbürgermeister Markus Zwick sagte eine Prüfung zu. Außerdem erkundigte sich Weber nach der in Pirmasens geltenden Ausgangssperre. Diese hielt er für unzweckmäßig und regte an, dass die Stadt Pirmasens die Ausgangssperre nicht verhängen bzw. anwenden und abwarten solle, ob die Landesregierung die Stadt Pirmasens daraufhin verklage. Oberbürgermeister Zwick erläuterte die diesbezügliche Rechtslage. Er habe bei der Landesregierung angefragt, ob die Stadt es unterlassen könne, die Ausgangssperre zu verhängen bzw. anzuwenden. Dies habe die Landesregierung abschlägig beschieden. Die Stadt Pirmasens habe hiergegen keine Rechtsmittel. Zwick verwies jedoch auf Ausweichmöglichkeiten und nannte als Beispiel die Klage der Pirmasenser Einzelhändler gegen die zwangsweise Schließung ihrer Geschäfte.