Antwort der Stadt Pirmasens zum Sachstand Gehweg Zweibrücker Straße 46

Antwort der Stadt Pirmasens zum Sachstand Gehweg Zweibrücker Straße 46

Anfrage der Stadtratsfraktion AfD bzgl. „Sachstand Zweibrücker Straße 46“ in
der Stadtratssitzung am 16.11.2020

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Durchführung einer Ersatzmaßnahme ist möglich.

Grundsätzlich sind zunächst die Eigentümer des Gebäudes dafür verantwortlich,
dass die von ihrem Gebäude ausgehenden Gefahren behoben werden. Wenn die
Eigentümer ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, ist es Aufgabe der Behörde, die
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und gegebenenfalls zwangsweise
durchzusetzen.

Die Immobilie gehört fünf Personen, die alle in Kuwait wohnhaft sind. Die mit der
Verwaltung des Objekts beauftragte, in Bad Dürkheim geschäftsansässige Firma hat
nach Feststellung der Gefahrenlage die Untersuchung des Objekts durch einen
Statiker sowie die temporäre Abstützung des Erkers und die vom Statiker
angeordnete Absperrung des Gehwegs zur Beseitigung der akuten Gefahr
veranlasst. Da sie bislang jedoch entgegen mehrfach gemachter Zusagen keine
weiteren Maßnahmen zur Behebung der Gefahr und Wiederherstellung der
Standsicherheit in die Wege geleitet hat, kann von Seiten der Verwaltung gegenüber
den Eigentümern mit Zwangsmitteln vorgegangen werden.

Es wurden zusammen mit einem Sachverständigen und Fachfirmen verschiedene
Alternativen zur Gefahrenbeseitigung geprüft und die effektivste und
verhältnismäßigste Maßnahme ermittelt. Es ist beabsichtigt, die temporäre
Abstützung durch eine Stahlkonstruktion (vergleichbar der in der Landauer Straße)
zu ersetzen. Zur Beseitigung der von dem Gebäude ausgehenden Gefahren sind
darüber hinaus noch weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. Beseitigung der Risse im
Mauerwerk). Hierbei muss jedoch das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren
eingehalten werden. Die Eigentümer wurden zu der Sache angehört und haben bis
Monatsende Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Anschließend werden die
notwendigen Maßnahmen schriftlich unter Setzung einer angemessenen
Ausführungsfrist und Androhung der Ersatzvornahme angeordnet und die
Ersatzvornahme nach erfolglosem Fristablauf durchgeführt.

Wann mit der Veränderung der Situation gerechnet werden kann, ist davon
abhängig, wie lange das zwingend vorgeschriebene internationale
Zustellungsverfahren nach Kuwait dauert. Hierzu liegen uns noch keine
Erfahrungswerte vor. Sobald uns der Nachweis über die Zustellung vorliegt, kann von
Seiten der Verwaltung der Auftrag an eine Fachfirma vergeben werden. Sobald das
Stahlgerüst errichtet wurde, kann der Gehweg wieder benutzt werden

Gehweg vor dem Gebäude „Zweibrücker Strasse 46“