Antwort der Stadt Pirmasens zur Anfrage “Vorfahrtsregelung Strobelallee”
Stadtverwaltung Pirmasens 14.10.2021
Beantwortung von Anfragen
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion vom 04.10.2021 bzgl.
„Vorfahrtsregelung Strobelallee“
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde
„Die Strobelallee ist in eine Tempo 30-Zonenregelung eingebunden. In Tempo 30-
Zonen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel Rechts-vor-links.
Lediglich an der Einmündung zum Gefäller Weg wurde diese Regelung aus Verkehrs-
und Rechtssicherheitsgründen in 2008 geändert. Die Einmündung des Gefäller Weges
wurde beim Herannahen aus der Strobelallee wegen der besonderen örtlichen
Gegebenheiten (topographische Verhältnisse und Anpflanzung einer Hecke als
Grundstückseinfriedung) vom Fahrverkehr oft nicht oder nicht rechtzeitig erkannt.
Diese Problematik wurde in 2008 bei einer Bürgerdiskussionsveranstaltung “Stadt im
Gespräch” vorgetragen und daraufhin von der Straßenverkehrsbehörde geprüft. In
Abstimmung mit der Straßenbaubehörde und der Polizei wurde die Vorfahrtsregelung
durch VZ 301 “Vorfahrt” an dieser Einmündung so geändert, dass der Verkehr von der
Strobelallee in Richtung Orleanstraße vorfahrtsberechtigt ist.
In der restlichen Tempo 30-Zone ist die Rechts-vor-Links-Regelung gültig.“